Freiberufliche Tätigkeit – Infos und Tipps für Gründer

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit stellt sich für Gründer bzw. Start-ups unweigerlich die Frage, ob die neue Einzelunternehmer-Karriere als Gewerbetreibender oder als freiberufliche Tätigkeit geplant werden sollte. Doch welche Vorteile haben Freiberufler? Was gilt es alles zu beachten? Wir klären auf!

Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?

Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchte, der ist nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Vielmehr kann diese Form der Selbstständigkeit durch ein formloses Schreiben an das jeweils zuständige Finanzamt gemeldet werden. Als Freiberufler haben Selbstständige die Wahl, ob sie ihre Tätigkeit im Handelsregister oder beim Gewerbeamt anmelden. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht. Das bedeutet aber nicht, dass man auf der Basis der pünktlich einzureichenden Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen nicht trotzdem Steuern zu zahlen hätte. Allerdings nur dann, wenn der Steuerfreibetrag überschritten wird. Dazu später mehr.

Wie unterscheidet sich die freiberufliche Tätigkeit von der gewerblichen Selbstständigkeit?

Ob eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, ist explizit unter § 18 EStG in einem speziellen Katalog festgelegt. Darin sind alle freiberuflichen Tätigkeiten bzw. Kategorien aufgeführt. Sofern Gründer ihre Berufsbezeichnung darin nicht finden, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei Fragen helfen das Gewerbe- und das Finanzamt gerne weiter. Freie Berufe sind im Allgemeinen wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische, unterrichtende, künstlerische sowie kreative Tätigkeiten, welche eigenverantwortlich ausgeführt werden. Ein Blick in das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist zudem sehr hilfreich, um zu eruieren, ob es sich bei der angestrebten selbstständigen Tätigkeit um einen freien Beruf oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Wer beispielsweise als Autor sein Geld verdienen möchte, aber gleichzeitig als Online-Marketer aktiv ist, der ist sehr wohl verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist ideal für…

Eine freiberufliche Tätigkeit bietet etliche Vorteile für Gründer. Wer beruflich auf eigenen Beinen stehen will, aber auch wer als Arbeitnehmer sein Geld verdienen möchte, der kann eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Natürlich nur, sofern die angestrebte Tätigkeit den Katalogvorgaben aus § 18 EStG entspricht. Eine freiberufliche Tätigkeit ist diesbezüglich empfehlenswert für alle, die sich nicht mit dem Gewerbeamt auseinandersetzen und sich den mitunter leidigen Papierkram sparen möchten. So ist weder eine Registrierung bei der IHK, noch bei der HWK oder ähnlichen Institutionen erforderlich. Genauso wenig wie eine Anmeldung im Unternehmens- oder Handelsregister. Für Vertreter der freien Berufe bieten sich etliche steuerliche Vorteile, auf die im Folgenden ebenfalls näher eingegangen wird. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich, sondern die Übermittlung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt. Sogar mit Blick auf die Wahl der Versicherungen können Freiberufler bares Geld sparen. So haben sie, sofern eine entsprechende Einstufung erfolgt, die Option, sich bei der Künstlersozialkasse zu versichern.Freiberufliche Tätigkeit

Die Sache mit den Steuern

Freiberufler haben es in vielerlei Hinsicht leichter als Gewerbetreibende. So auch dann, wenn es um die Steuern geht. Dabei bietet sich die Möglichkeit, als Basis für ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell günstige Förderkredite in Anspruch zu nehmen. Um das Risiko einer Überschuldung schon im Vorfeld zu umgehen, ist die Erstellung eines Businessplans elementar. Die aus der freiberuflichen Tätigkeit generierten Einnahmen können als Jahresabschluss im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung konzeptioniert werden. Entsprechende Formulare stellt das Finanzamt zur Verfügung. Als Grundlage für die Ermittlung des Gewinns dienen die Einnahmen und die Ausgaben, welche miteinander verrechnet werden. Der Differenzbetrag ergibt den jeweils zu versteuernden Gewinn. Sofern dieser weniger als 8.000 Euro beträgt, muss der Freiberufler keine Einkommenssteuern entrichten. In aller Regel liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, sodass die meisten Freiberufler „von Natur aus“ bestrebt sind, höhere Einnahmen zu generieren. Je höher die Ausgaben sind, desto eher schmälern diese den Gewinn – und damit folglich auch die Höhe der Steuerlast.


Tipp: Aktuell profitieren Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen von steuerlichen Pauschalen in Höhe von 2.455 Euro pro Jahr. Bei nebenberuflich tätigen Freiberuflern beläuft sich die Pauschale auf 614 Euro pro Jahr.


Optimal versichert als Freiberufler

Jeder, der eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, haftet mit dem Privatvermögen. Deshalb ist eine adäquate Absicherung existenziell. Eine Betriebshaftpflicht und eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Berufshaftpflicht- bzw. eine Betriebsunterbrechungsversicherung zählen dabei zu den wichtigsten Versicherungen. Nicht minder relevant sind darüber hinaus eine Rechtschutzversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Unfallversicherung. Eine private Altersvorsorge ist überdies unerlässlich. Dass sich Freiberufler darüber hinaus auch kranken-, pflege- und rentenversichern sollten, versteht sich. Diesbezüglich deckt die Künstlersozialkasse alle drei Bereiche ab und ist insgesamt meist günstiger. Es lohnt sich, eine Einstufung vornehmen zu lassen. Allerdings haben nicht alle Freiberufler die Chance, in die KSK aufgenommen zu werden.


Tipp: Eine Inhaltsversicherung ist für freiberuflich Tätige mit eigener Praxis oder Kanzlei oft sinnvoll. Dadurch können Warenbestände und Vorräte sowie die Geschäfts- bzw. Betriebsausstattung und das Inventar gegen finanzielle Schäden abgesichert werden. Es lohnt sich bei dieser Versicherung allerdings, vor einem Vertragsabschluss den Rotstift anzusetzen. Denn die monatlichen Beiträge sind relativ hoch.


Freiberufliche Tätigkeit anmelden – so geht’s!

Eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, ist grundsätzlich „ein Kinderspiel“. So reicht ein formloses Schreiben aus, in dem das zuständige Finanzamt über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit in Kenntnis gesetzt wird. Wer als Freiberufler „die Pforten“ des Büros, der Kanzlei, der Praxis oder des Ateliers geöffnet hat, dem gewährt das Finanzamt eine Karenzzeit von einem Monat bis zur Anmeldung der Tätigkeit. Lediglich die Kontaktdaten, die Beschreibung des freien Berufes sowie die Steuer-Identifikationsnummer müssen angegeben werden. Auch das Datum, zu welchem die Tätigkeit begonnen wird, darf nicht fehlen.

Der Text des Schreibens könnte wie folgt lauten:

„Betreff: Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum xx.yy-zzzz werde ich meine Tätigkeit als „Berufsbezeichnung“ aufnehmen.

Ich erbitte die Zusendung der entsprechenden Dokumente zur Anmeldung meiner freiberuflichen Tätigkeit. Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, mir eine Steuernummer zukommen zu lassen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

…“

Innerhalb weniger Tage sendet das Finanzamt die Steuernummer sowie einen Fragebogen zu. Dieser sollte ausgefüllt und sodann an das Finanzamt zurückgeschickt werden.

Gibt es Berufsgenossenschaften für freie Berufe?

Eine Berufsunfallversicherung ist die Trägerschaft der gesetzlichen Berufsunfallversicherung. Darüber hinaus ist es möglich, sich dort gegen etwaige Berufskrankheiten abzusichern. Manche Freiberufler sind verpflichtet, sich in der Berufsgenossenschaft zu versichern, andere wiederum haben eine Wahloption und können sich freiwillig versichern. Jeder Freiberufler, der Angestellte beschäftigt, ist verpflichtet, der Berufsgenossenschaft beizutreten. Darüber hinaus sind beispielsweise Physiotherapeuten, Kranken- und Altenpfleger sowie Hebammen pflichtversichert. So versichern Berufsgenossenschaften ihre Mitglieder gegen Berufs- und Wegeunfälle sowie gegen die Auswirkungen von Berufskrankheiten. Eine freiwillige Unfallversicherung ist – je nach Berufskategorie – unter anderem bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) möglich.

Die freiberufliche Tätigkeit „testweise“ betreiben

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist stets mit gewissen Risiken behaftet. Daher kann es lohnenswert sein, die freiberufliche Tätigkeit zunächst im Nebenerwerb auszuüben. So bietet sich eine solche Vorgehensweise für all jene an, die noch im Angestelltenverhältnis arbeiten und sich noch unschlüssig sind, ob und inwieweit sie diese Risiken tatsächlich in Kauf nehmen möchten. Arbeitssuchende oder Personen in Elternzeit sind mit einer nebenberuflichen Freiberuflerschaft ebenfalls gut beraten. Im Zuge dessen bietet sich die Chance, den Markt sukzessive zu erforschen und herauszufinden, wie das angestrebte Geschäftskonzept generell bei den Zielgruppen ankommt.

Fazit

Eine freiberufliche Tätigkeit bringt im Vergleich zur klassischen Selbstständigkeit als Gewerbetreibender durchaus attraktive Vorteile. Allerdings haften Freiberufler mit ihrem Privatvermögen. Insofern sollte die freiberufliche Tätigkeit sorgfältig geplant und gut durchdacht sein. Je nach Zielsetzung und Risikobereitschaft ist die haupt- oder die nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit individuell sinnvoller. Um sich mit der Materie insgesamt vertrauter zu machen, lohnt sich die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar, oder man setzt sich mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt in Verbindung.

 

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