Welche E-Commerce Händler sind vom Verpackungsgesetz betroffen?

Im Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz die damals geltende Verpackungsordnung abgelöst. Für E-Commerce Händler haben sich dadurch ein paar wichtige Dinge geändert. Angst haben vor dem Gesetz sollte keiner, da die Vorgaben relativ simpel umzusetzen sind. Wichtig ist aber, dass jeder, der mit physischen Produkten mit dem privaten Endverbraucher als Zielkunden handelt, prüft, ob er betroffen ist oder nicht.

Im Folgenden erklären wir genau, wer vom Verpackungsgesetz betroffen ist, welchen Hintergrund die Gesetzgebung hat und welche Verpackungsarten gemeldet werden müssen.

Warum ein Verpackungsgesetz?

Schon bei der Einführung der DSGVO wurde Online-Händlern und digitalen Unternehmern ein Paket an Regulierungen und Vorgaben auferlegt, welches vielen nicht geschmeckt hat. Beim Verpackungsgesetz gab es zu Beginn ähnlich kritische Stimmen.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist jedoch lediglich, die Produktverantwortung für Verpackungen konkret abzugeben. Es soll gewährleistet werden, dass Verpackungen fachgerecht entsorgt und verwertet werden. So soll jeder, der Verpackungen in den Verkehr des Marktes bringt, auch die Entsorgungskosten tragen. Wenn man sich etwas damit befasst, ist das Verpackungsgesetz einfach erklärt.

Da nicht jeder Händler die Verpackungen nach Bestellung beim Endkunden abholen kann, existiert in Deutschland schon seit den 1990er Jahren ein sogenanntes duales System. Die dualen Partner kümmern sich um die Gelben und Papiertonnen, sowie die Altglascontainer, vor allem aber um das Recycling der in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe.

Die Händler müssen also die Verpackungsmengen eigenständig bei einem von ihnen gewählten Systemanbieter anmelden und dadurch die Entsorgung übernehmen. Um das besser kontrollieren zu können, wurde mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR, ein zentrales Verpackungsregister eingeführt, welches für Transparenz sorgt. Hier ist nämlich jeder Hersteller aufgelistet, der seine Verpackung ordnungsgemäß lizenziert.

Welche Händler sind betroffen?

Betroffen sind tatsächlich alle Marktteilnehmer, die eine Verpackung, deren letztliches Ziel der private Endverbraucher ist, erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen. Der Zweck der Verwendung ist dabei irrelevant. Das bedeutet, dass neben den Herstellern genau so die Großhändler, Importeure und Onlineversender verpflichtet sind. Wichtig ist zudem zu beachten, dass zu den privaten Endverbrauchern auch gleichgestellte Anfallstellen wie Tankstellen, Museen, Trinkhallen etc. zählen.

Jeder dieser Erstinverkehrbringer bzw. Händler ist verpflichtet, sich bei der ZSVR zu registrieren und einen dualen Partner zu finden, um die Verpackungen richtig abzuführen. Wenn Du beispielsweise ein Private-Label-Produkt in China produzieren lässt, bist Du zwar nicht der Produzent, jedoch bringst Du die Waren durch ihren Import hierzulande in den Verkehr und bist für alle miteingeführten Verpackungen verantwortlich.

Händlergruppen

Grundsätzlich lassen sich die betroffenen E-Commerce-Händler in 5 verschiedene Gruppen einteilen. Dies sind:

  • Betreiber von Onlineshops
  • Importeure
  • Produzenten
  • Zwischenhändler
  • Marktplatz-Händler

Da bei einem Onlineshop die Ware an private Endverbraucher geschickt wird, welche eine Versandverpackung benötigt, bist Du hier lizenzierungspflichtig – denn im üblichen Fall befüllt der Shopbetreiber diese. Neben dem Versandkarton müssen auch alle Füllmaterialien und Packhilfsmittel mit einkalkuliert werden. Davon ausgeschlossen sind Verpackungen, die davor bereits von Produzenten oder Händlern mit der Ware befüllt wurden. Verpackst Du jedoch selbst neben der Versandverpackung noch weitere Verpackungen, die zum Endverbraucher gelangen (z.B. die Produktverpackung), bist du auch für deren Lizenzierung verantwortlich.

Der Importeur muss sämtliche Verkaufs- und Umverpackungen, die er aktiv nach Deutschland holt, abführen, welche an den privaten Endverbraucher in Deutschland gehen und dort als Abfall anfallen. Da Du bei Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware im Gesamten trägst, obliegt es auch Dir, die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz zu erfüllen.

Produzenten tragen die Lizenzierung für Produkt- und Umverpackungen samt aller Bestandteile, da sie diese befüllen und in den Markt bringen. Unerheblich ist dabei, ob er die Produkte direkt an den Endverbraucher abgibt oder über Handelsstufen.

Bei Zwischenhändlern ist zu unterscheiden, was von ihnen verpackt wird und was der Produzent verpackt. Hersteller wie Nivea und Co. sind für die Lizenzierung ihrer Verpackungen zuständig (siehe Produzenten). Zwischenhändler müssen sich daher nicht um eine erneute Registrierung kümmern, außer sie fügen weitere Verpackungsbestandteile hinzu.

Marktplatz-Händler sind grundsätzlich verpflichtet, sobald sie eine beim Endverbraucher anfallende Verpackung selbst befüllen oder aber importieren. Für die Fälle Fulfillment und Dropshipping gilt zudem: Wenn ein Fulfillment-Dienstleister genutzt wird, kümmert dieser sich in der Regel um die Versandverpackung. Du bist somit nicht für die Lizenzierung verantwortlich. Für die Produktverpackung wiederum fällt Dir die Verpflichtung zu, wenn du diese vor der Einlieferung ins Lager selber mit den Produkten befüllst oder aber Produkte aus dem Ausland importierst. Beim Dropshipping ist üblicherweise der Dienstleister für die Produktverpackung wie auch die Versandverpackung zuständig.

In 3 Schritten zur Registrierung

Da jetzt klar sein sollte, ob Du verpflichtet bist und was Du lizenzieren musst, geht es jetzt an die Erfüllung der Vorgaben. Diese verläuft in drei einfachen Schritten:

  • Registriere Dich im zentralen Verpackungsregister (ZSVR), um dort offiziell gelistet zu sein: https://www.verpackungsregister.org/
  • Kalkuliere die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und lizenziere Deine Verpackungen bei dem von Dir ausgewählten dualen Partner. Oft bieten die Partner auch entsprechende
  • Kalkulatoren auf ihrer Website an.
  • Anschließend trägst Du wiederum im Verpackungsregister die lizenzierten Mengen und den Namen Deines dualen Systems ein.

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