Startup – was kostet das eigene Unternehmen?

Ein eigenes Start-Up zu gründen, kann mit der Besteigung eines Berges verglichen werden. Bevor endlich der Gipfel erreicht wird, müssen Gründer einige Herausforderungen meistern. Viele davon sind finanzieller Natur.

Allerdings ist es recht schnell möglich, die Kosten für die Gründung eines Unternehmens steuerlich geltend zu machen. Der folgende Artikel liefert einen Überblick, mit welchen Kosten Gründer junger Unternehmen rechnen müssen. Natürlich treten zu diesen noch weitere, individuelle Belastungen hinzu, wie beispielsweise die Kosten der App Entwicklung.

Die Kosten für die Unternehmensgründung

Eine Person, auf die Gründer auf dem Weg zu ihrem eigenen Unternehmen kaum verzichten können, ist der Notar. Dieser spielt beispielsweise bei der Handelsregisteranmeldung oder dem Sachgründungsbericht eine wichtige Rolle. Natürlich können die Preise, die ein Notar verlangt, nicht pauschal genannt werden, da sich diese durchaus unterscheiden können. Empfehlenswert ist es für Gründer daher generell, für gewisse finanzielle Reserven zu sorgen.

Die Kosten hängen darüber hinaus auch von der jeweiligen Form des Unternehmens ab. Die Gründung einer GmbH zieht höhere Kosten nach sich, als zum Beispiel eine neugegründete Personengesellschaft. Ebenfalls ist es ausschlaggebend, ob das nötige Stammkapital von 25.000 Euro in Sachwerten oder in bar vorliegt.

Wird eine GmbH gegründet, können sich Gründer dennoch ungefähr auf die im Folgenden aufgezählten Kosten einstellen:

  • 168 Euro für den Gesellschaftervertrag
  • 168 Euro für die Beurkundung der Bestellung der Geschäftsführer
  • 42 Euro für die Handelsregisteranmeldung
  • 100 Euro für die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger
  • 150 bis 200 Euro für den Eintrag des Amtsgerichts im Handelsregister
  • 57,60 Euro für die Erstellung der Gesellschafterliste
  • 62,50 Euro für die Überwachung der Stammkapitaleinlage
  • 63 Euro für den Sachgründungsbericht
  • 30 Euro für die Gewerbeamt-Gebühren

Insgesamt kommen auf den Gründer einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro in bar mit mindestens zwei Gesellschaftern Kosten von rund 841 Euro zu. Die Gründungskosten betragen 940 Euro, wenn das Stammkapital in Sachwerten vorliegt. Besteht die GmbH nur aus einer Person, werden circa 800 Euro für die Gründung ohne Sachwerte fällig.

Investitions- und Einrichtungskosten

Ausgaben im Bereich der reinen Gründungskosten können im Rahmen der Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr abgeschrieben werden. Allerdings sind die Aufwendungen, die beschrieben wurden, nicht die einzigen, die auf die Gründer zukommen. Schließlich sind darüber hinaus weitere wichtige Anschaffungen zu tätigen, beispielsweise die Ausstattung für das Büro.

Liegt die Geschäftsform GbR oder GmbH vor, handelt es sich bei dem Erwerb von Schreibtischen, Computern oder anderen Ausstattungsobjekten um Investitionen. Am Ende des Geschäftsjahres sollten diese so in der Bilanz aufgeführt werden, damit diese dann langfristig abgeschrieben werden können.

Dokumentenerstellung durch Notar

Startups müssen bei ihrer Gründung auch eine Reihe bürokratischer Hürden überwinden. Einige der benötigten Dokumente können von dem Gründer selbst erstellt und bei dem zuständigen Finanzamt ohne eine notarielle Beglaubigung eingereicht werden.

Dennoch sollten sich Gründer dabei immer nach den jeweiligen Vorschriften richten. Kommt es zu Formfehlern, können diese nämlich sowohl Mehrkosten verursachen als auch den Prozess der Gründung selbst verzögern. Generell gilt daher, dass alle Dokumente, die für die Gründung des eigenen Unternehmens relevant sind, von einem Notar erstellt werden sollten, um keine unnötigen Risiken einzugehen.

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