Gewerbesteuer – Das sollten Start-ups wissen

Bei der Gründung von Start-ups müssen wir über ein breites Wissensspektrum unterschiedlicher Bereiche verfügen. Neben dem eigentlichen Produkt bzw. der eigentlichen Dienstleistung gilt es gerade zu Beginn, einen Kundenstamm aufzubauen, unsere Rechte und Pflichten kennen zu lernen, eine Unternehmensstruktur aufzubauen und auch den finanziellen Part abzudecken. Unter Letzteren fallen die Steuern an, darunter auch die Gewerbesteuer, die wir als Gewerbetreibende zur Pflicht haben. Lediglich Freiberufler sind von dieser Steuer ausgenommen.


Grundlagen der Gewerbesteuer


Mit einem Start-up befinden wir uns – mit Ausnahme der Freiberufler – automatisch im Bereich der Gewerbetreibenden. Sie besteuert den eigentlichen Betrieb bzw. dessen Ertrag. Deshalb ist eine Gewerbesteuer generell für jeden verpflichtend, egal für welche Form des Gewerbes wir uns entschieden haben.
Für bestimmte Rechtsformen existieren jedoch Ausnahmen. Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft erhalten wir beispielsweise einen jährlichen Freibetrag von 24.500 EUR. Als junges Start-up kann es dementsprechend vorkommen, dass wir uns noch unter diesem Jahresbetrag befinden und somit unsere Gewerbesteuer entfällt. (Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir bei einem Gewerbeertrag von 21.000 EUR 3.500 EUR einfordern können.) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind in Höhe von 5000 EUR befreit. Die jeweiligen Freibeträge sind im GewStG § 11 detailliert festgelegt.


Die Höhe der Steuer variiert


In welcher Höhe die Gewerbesteuer für unser Unternehmen anfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie wird von den einzelnen Kommunen erhoben, die einen individuellen Prozentsatz, dem sogenannten Hebesatz, bestimmen. Ohne eine eigene Festlegung beträgt dieser 200 Prozent, die Kommunen können ihn aber nach eigenem Ermessen erhöhen. In der Regel befinden wir uns bei kleinen Kommunen im Bereich von 200 bis 400 Prozent, größere Städte hingegen beginnen vorwiegend erst bei 400 Prozent.

Je höher unser Gewerbeertrag ist, desto höher ist die zu entrichtende Steuer. Der Ertrag wird dabei auf volle 100 EUR abgerundet und der Freibetrag abgezogen. Der übrige Ertrag wird mit der seit 2008 einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert, richtet sich seit neun Jahren also nicht mehr nach der Höhe unseres Ertrags.


Entlastung der Gewerbesteuer


Um unser Start-up von dieser Steuer etwas entlasten zu können, gibt es die Möglichkeit, den Betrag zumindest teilweise auf die Einkommenssteuer anrechnen zu lassen. Den Betrag erhalten wir über die Errechnung des Gewerbebetrags multipliziert mit dem Hebesatz. Die Prozente sind dabei kongruent zu dem Satz der Kommunen, der maximale Wert liegt jedoch bei 380 Prozent.


Beispiel der Berechnung


Betrachten wir diese Berechnung anhand eines Beispiels. Wir gehen von einem Gewerbeertrag von 60.000 EUR aus. Als Einzelunternehmen erhalten wir einen Freibetrag von 24.500 EUR und müssen dementsprechend Gewerbesteuer für einen Ertrag von 35.500 EUR entrichten. Mit der verbindlichen Steuermesszahl von 3,5% ergibt sich der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag von 1242,50 EUR, multipliziert mit einem Hebesatz von 400 Prozent erhalten wir einen Gewerbesteuerbetrag in Höhe von 4970 EUR.

Als Formel zur Berechnung lässt sich zusammenfassen:
(Gewerbeertrag – Freibetrag) x Steuermesszahl = Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuerbetrag

Bei Anrechnung der Einkommenssteuer lässt sich eine Einkommenssteuerermäßigung errechnen, die das 3,8-Fache unseres Gewerbesteuermessbetrags beträgt, also 4721,50 EUR. Nach Abzug der möglichen Anrechnung vom Gewerbesteuerbetrag entsteht uns somit eine effektive Steuerbelastung von 248,50 EUR.

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (max. 380) = Einkommenssteuerermäßigung
Gewerbesteuerbetrag – Einkommenssteuerermäßigung = Effektive Steuerbelastung


Hilfe bei der Steuererklärung


Haben wir uns noch nicht vollständig in den Bereich der Steuern eingearbeitet, so gibt es online viele hilfreiche Tools, die unsere Gewerbesteuer berechnen, das Verfahren dabei erklären und Hilfestellungen geben. Um definitiv eine Steuernachzahlung zu vermeiden, die wir aufgrund falscher oder fehlender Angaben verursacht haben, können wir uns auch an einen Steuerberater werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.