Wichtige Entscheidungen bei der GmbH-Gründung

Start-ups sind gefragt, sowohl bei künftigen Gesellschaftern als auch in der Wirtschaft und bei der Regierung. Deshalb wird ihre Gründung gut gefördert. Damit diese Hilfe beansprucht werden kann, ist einen Plan notwendig, der bearbeitet und vorlegt wird.

Die Wahl der Unternehmensform als GmbH ist dabei nur ein erster Schritt. Danach geht es um die wichtigen Entscheidungen, die das künftige Unternehmen ausgestalten. Welche Entschlüsse sind zu beachten?

Die wichtigsten Entscheidungen & Handlungen bei der GmbH-Gründung

Wenn sich Gründer für eine Unternehmensform entschieden haben, haben sie einen wichtigen Entschluss gefasst. Damit ist die Planung aber bei Weitem noch nicht am Ende. Jetzt müssen einige Dinge ausgelotet und in die Wege geleitet werden – u. a. das richtige Konto für eine GmbH, die passende professionelle Unterstützung und Entscheidungen darüber, wer überhaupt die Geschäftsführung übernehmen soll.

Dies sind die wichtigsten Faktoren, die beachten werden müssen, bevor Gründer mit dem eigenen Unternehmen durchstarten können:

Unterstützung

Ganz ohne Hilfe müssen wir das Unterfangen nicht angehen. Da die meisten Gründer vermutlich nicht mit üppigem Kapital in die Gründung hineingehen, mit dem etwa Steuer- und Unternehmensberater bezahlt werden könnten, lohnt sich die Suche nach einer Förderung.

Wirtschaftliche und staatliche Einrichtungen helfen Gründern dabei, ihr Geschäft auf die Beine zu stellen. Meistens erhalten sie entweder Gelder, mit denen Start und die Planung finanziert werden können, oder direkt eine umfassende Beratung durch Fachpersonen.

Mögliche Förderprogramme sind beispielsweise:

  • Horizon 2020/SME Instrument – Fokus auf Förderung wissenschaftlicher und industrieller Forschung sowie Innovationen für gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende.
  • KMU innovativ – Fokus auf Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Fotonik, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Forschung für zivile Sicherheit, Elektroniksysteme und -mobilität.
  • Gründung innovativ – Fokus auf Energietechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien- und Kreativwirtschaft, Verkehr, Mobilität, Logistik, Ernährungs- und Gesundheitswirtschaft, Chemie und Kunststoffe, metallverarbeitende Industrie, Tourismus.
  • Pro FIT – Fokus auf Informations- und Kommunikationstechnologie, Biotechnologie, Medizintechnik, optische Technologien, Verkehrstechnologien.
  • EXIST-Gründerprogramm – 1 Jahr Lebensunterhalt für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
  • GRW-Förderung – Fokus auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Berlin, für bestehende Unternehmen und Gründer in der gewerblichen Wirtschaft.

Firmenname & Unternehmensgegenstand

Der Firmenname ist nicht nur für das Image eines Unternehmens entscheidend. Wenn der Amtsrichter den gewählten Namen ablehnt, müssen danach wieder Gebühren für den Notarbesuch gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich, vor der Namensgebung zu recherchieren, welche Vorgaben es gibt. Einrichtungen wie die IHK können Anträge prüfen, bevor sie eingesendet werden, damit solche Kosten vermieden werden.

Auch der Unternehmensgegenstand, der in Worten den Tätigkeitsbereich der GmbH beschreibt, ist nicht unwichtig. Wie der Name ist auch er im Handelsregister vermerkt und öffentlich einsehbar.

Für die beste Wirkung haben beide:

  • Relevanz für das Konzept der Firma.
  • eine positive Bedeutung / Assoziationen, auch in Fremdsprachen.

Der Name muss zudem im besten Fall landes- oder weltweit verfügbar sein, sollte noch freie Internet-Domains bieten und markenrechtlich geschützt werden können.

Geschäftsführung

Die GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer. Dieser kann entweder Teil der Gesellschaft sein oder angestellt werden. Beides kann Vorteile haben. Auch die Ernennung mehrerer Geschäftsführer ist möglich.

Wichtig ist, dass man für diese Aufgabe die geeignete Person / geeigneten Personen mit der richtigen Expertise wählt. Das ist nicht immer ein Mitglied des Gründerteams.

Stammkapital

Bei der Gründung müssen von den notwendigen 25.000 € Stammkapital mindestens 12.500 € auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Alternativ kann man statt Geld auch Sacheinlagen nutzen, z. B. Vermögensgegenstände.

Dabei können Gründer die Gesellschaftsanteile festlegen. Sie bestimmen das Stimmrecht, wie viel jeweilige Personen anteilig einlegen müssen, aber auch wie prozentual Gewinne und Verluste aufgeteilt werden.

Kann man den vollen Betrag von 25.000 € nach der Gründung nicht leisten, haftet man mit den restlichen 12.500 € auch bei der haftungsbeschränkten GmbH mit seinem Privatvermögen. Wer weniger Stammkapital ausgeben möchte, gründet statt der regulären GmbH eine „Mini-GmbH“, die UG (Unternehmergesellschaft).

Man kann allerdings auch mehr Stammkapital einbringen, oder den Betrag später erhöhen. Der Vorteil ist, dass damit die Bonität des Unternehmens gehoben wird und Dinge wie Kredite bei Banken leichter erteilt und auch Sponsoren leichter gefunden werden.

Gesellschaftsvertrag

Es gibt Muster für den Gesellschaftsvertrag. Alternativ kann man eine individuelle Satzung festlegen. Gründer weichen von dem Musterprotokoll ab, wenn:

  • mehr als drei Gründer existieren, die auch GmbH-Gesellschafter werden sollen.
  • mehr als ein Geschäftsführer ernannt wird.
  • das Geschäftsjahr nicht nach dem Kalenderjahr ausgerichtet wird.
  • Sacheinlagen im Stammkapital genutzt werden.
  • sonstige individuelle Regelungen zutreffen, z. B. eine spezifische Aufteilung des Gewinns.

Ein Anwalt oder Notar helfen dabei, die Satzung rechtskonform zu gestalten.

Notarbesuch, Geschäftskonto und Handelsregistereintrag

Je näherder Termin beim Notar, der Handelsregistereintrag und die Eröffnung des Geschäftskontosbeisammen liegen, desto besser.

Bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird, gilt sie nämlich noch als eine Vor-GmbH. Die GmbH i. G. (in Gründung) ist noch nicht geschäftsfähig und ihre Haftungsbeschränkung daher auch noch nicht wirksam. Damit Gründer das finanzielle Risiko minimieren und nicht mit dem Privatvermögen haften müssen, ergibt es deshalb Sinn, die Gründungstermine im Voraus geschickt zu planen.

Die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals sind notwendig, um die Gründung bei dem Notar zu ermöglichen. Damit alles reibungslos abläuft, sollten Gründer im Vorhinein bei der Bank der Wahl nachfragen, welche Unterlagen und Personen bei dem Termin anwesend sein müssen.

Fazit

Die Gründung einer GmbH hängt mit einer langen Planungsphase und vielen wichtigen Entscheidungen zusammen. Eine gute Vorbereitung und geschickt gelegte Termine helfen dabei, die Gründungsphase kurzzuhalten und Kosten für mehrere Versuche zu sparen.

Die Satzung kann individuell gestaltet werden, um die Pläne des Unternehmens genau abzudecken. Auch der Name und die Beschreibung des Unternehmensinhalts sind nicht unwichtig, um später Erfolg zu haben.

Am leichtesten lassen sich diese Entscheidungen treffen, wenn die passende Unterstützung vorhanden ist. Gelder und Beratungen durch Förderungen helfen.

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