Maschinenprüfung nach DGUV V3
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Vorschrift, die sich an alle Unternehmer richtet, die Mitarbeiter beziehungsweise Angestellte beschäftigen. Mit dieser Vorschrift wird die Sicherheit am Arbeitsplatz garantiert, indem der Unternehmer verpflichtet ist, die Gefahren am Arbeitsplatz und im Unternehmen von den Mitarbeiter fernzuhalten.
Der Inhalt der DGUV V3
In der DGUV V3 wird geregelt, dass der Unternehmer die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem einwandfreiem Zustand zu halten hat, so dass von ihnen keine Gefahr für die Mitarbeiter und Angestellten ausgeht. Elementar ist, dass alle Betriebsmittel und Anlagen, die aufgestellt werden, intakt sind. Das ist besonders wichtig, da die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit Strom versorgt werden und schon kleinste Defekte zu gesundheitlichen Schäden führen können. Somit ist der Unternehmer verpflichtet, dass alle neu aufgestellten Anlagen einwandfrei funktionieren. In der DGUV V3 wird auch geregelt, welche Personen die Anlagen fachgerecht aufstellen und einrichten dürfen. Da diese Regeln schriftlich in der Vorschrift 3 aufgeführt sind, sind sie für jeden Unternehmer bindend.
Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?
Die Maschinenprüfung nach DGUV V3 darf nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Auch eine speziell ausgebildete Fachkraft darf die Arbeiten unter der Anleitung einer Elektrofachkraft durchführen. Oftmals sind Mitarbeiter des Unternehmens für die Kontrolle der Maschinen zertifiziert, so dass sie die Inbetriebnahme, die Wartung und Prüfung und auch die eventuelle Erweiterung ausführen dürfen. Falls das Unternehmen keinen Mitarbeiter für diese Aufgabe nehmen kann, muss eine außenstehende Elektrofirma mit ihren Fachkräften beauftragt werden. Die durchgeführte Prüfung und Wartung muss protokoliert werden, so dass ein Nachweis vorhanden ist.
Fristen nach DGUV V3
Die Vorschrift regelt, dass die Maschinenprüfung nach DGUV V3 schon vor der ersten Inbetriebnahme der Betriebsmittel und Anlagen durchgeführt wird. Hierbei muss auf die Intaktheit und die Funktion geprüft werden. Auch bei einer Inbetriebnahme nach einer Pause muss der Unternehmer die Anlagen prüfen lassen. Neben diesen Regeln der Inbetriebnahme werden auch die Wartungsintervalle vorgeschrieben. Hierbei gilt die Regel, dass gefährlichere Betriebsmittel und Anlagen kürzere Wartungsintervalle haben als Anlagen, welche weniger gefährlich sind. Als Beispiel sei hier ein Verlängerungskabel in einem Büro und eine elektrische Anlage, die im medizinischen Bereich genutzt wird, aufgeführt. Die Anlage, die im medizinischen Bereich eingesetzt wird, muss wesentlich öfter in Augenschein genommen werden als das Verlängerungskabel im Büro.
Die Vorteile der DGUV
Die Vorteile der Maschinenprüfung nach DGUV V3 sind ganz klar zu benennen. Der größte Vorteil ist der Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Betriebsunfälle, vor allem, wenn Strom mit im Spiel ist, können schwere Folgen für die Mitarbeiter aber auch für das gesamte Unternehmen haben. Die Kosten, die somit entstehen, stehen in keinem Verhältnis zur der Beauftragung eines Elektrounternehmens zur Prüfung. Durch die Folgen können einzelne Betriebe gänzlich geschlossen werden. Es wäre aber auch denkbar, dass ein Unfall untersucht werden muss und so das Unternehmen für diese Zeit still steht. Die dabei entstehenden Einnahmeverluste können in ungeahnten Höhen liegen. Bei einer unterlassenen Prüfung kann es auch passieren, dass das Unternehmen Regressforderungen nachkommen muss. Wie Sie sehen, gibt es durch die Durchführung der Maschinenprüfung nach DGUV V3 nur Vorteile für Angestellte und Unternehmer.