Immobilienbewertung: Was beinhaltet diese?
Immobilienbewertungen sind Erstellungen eines Wertgutachtens. Dabei wird ermittelt, welchen Wert eine Immobilie, ein unbebautes oder bebautes Grundstück hat. Alles Wichtige, was Sie über die Immobilienbewertung wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Immobilienbewertung: Was beinhaltet diese?
Das Wertgutachten verfügt im Regelfall über den folgenden Aufbau:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung über das Bewertungsobjekt
- Allgemeine Angaben wie Lagebeschreibung, Grundstücksbeschreibung, rechtliche Gegebenheiten
- Gebäude- und Ausstattungsbeschreibung.
Darauf folgt dann die Wertermittlung:
- Berechnung und Begründung des Bodenwertes bzw. des Vergleichswerts
- Berechnung und Begründung des Ertragswerts und die Sachwertberechnung.
Es folgt zum Schluss:
- Aufstellung des Wertermittlungsergebnisses und die Angabe des Verkehrswerts
- Ausführliche Angaben der Anlagen, besonders Bilder, Lagepläne, Straßenkarten, Grundbuchauszug, Grundrisse und Baulastenauskunft, falls vorhanden und für den Wert relevant.
Das Allerwichtigste ist, dass das Gutachten leicht strukturiert, gut lesbar, übersichtlich und vor allem nachvollziehbar ist.
Wann wird eine Immobilienbewertung benötigt?
Erwerb und Verkauf:
Damit eine am Markt orientiere Kaufpreisforderung bzw. ein angemessenes Angebot veranschlagt werden kann, geben Käufer oder auch Verkäufer eine Begutachtung, welches Auskunft über den derzeitigen Marktwert gibt, in Auftrag.
Ehescheidungen:
Wenn es zu einer Scheidung der Ehe kommt, wird eine Immobilienbewertung durch https://www.immobilienbewertungfrankfurt.de/ notwendig, wenn es um die Aufteilung vorhandener Grundstücke oder des Zugewinnausgleichs geht.
Erbauseinandersetzungen:
Um im Fall einer Erbgemeinschaft, die Teilung des Erbes vornehmen zu können, ist es notwendig, dass der Wert einer bestehenden Immobilie bzw. eines bestehenden Grundstücks ermittelt und errechnet wird.
Zwangsversteigerungen:
Der errechnete Wert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie dient auch bei einer Zwangsversteigerung als Basis für die Mindestgebotsabgabe.
Enteignungen:
Müssen beispielsweise bei einer Enteignung, Grundstücksanteile oder ein gesamtes Grundstück in Anspruch genommen werden,
so wird die angemessene Entschädigung, unter Berücksichtigung von anderen Faktoren, am Wert des zu enteignenden Grundstücks oder Grundstückteils errechnet.
Versicherungen:
Der Versicherungswert einer Immobilie muss errechnet werden, um diese gegen Elementarrisiken absichern zu können.
Wer führt eine Immobilienbewertung durch?
Meist werden die erforderlichen Immobilienbewertungen von hauptberuflich institutionszugehörigen angestellten Sachverständigen, beispielsweise bei Versicherungen tätigen Versicherungswertermittler durchgeführt. Allerdings können auch entsprechende Beamte oder Angestellte einer Finanzverwaltung die Immobilienbewertung durchführen. In den allermeisten Fällen werden auch freiberufliche, geprüfte und zertifizierte Sachverständiger mit der Bewertung der Immobilie beauftragt.
Die folgenden Berufsgruppen, deren Hauptbeschäftigung im Immobilienbereich liegt, können ebenfalls engagiert werden:
- Liegenschaftsverwaltungen bei Behörden und Privatinstitutionen
- Umlegungsstellen bei Vermessungsämtern und Katasterämtern
- Bauingenieure, Vermessungsingenieure und Architekten
- Steuerberater, Finanzbeamte und Wirtschaftsprüfer
- Bankangestellte und Finanzierungsberater
- Hausverwalter und Immobilienmakler.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Für ein Verkehrswertgutachten, genauer gesagt das sogenannte Langgutachten, sollte Sie mit unterschiedlichen Kosten für die Immobilienbewertung rechnen:
- Einfamilienhaus, Reihenendhaus oder Reihenmittelhaus, Doppelhaushälfte: ca. 1.800 Euro
- Eigentumswohnung: ca. 1.600 Euro
- Zweifamilienhaus: ca. 1.900 Euro.