Firma im Ausland gründen: Steuergestaltung für Unternehmer
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen und möchten wissen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen? Wer ein Unternehmen im Ausland gründen möchte, kann von zahlreichen Vorteilen profitieren. Auf der anderen Seite sind die komplexen Steuerregelungen und der bürokratische Aufwand nicht zu unterschätzen. Ob es sich lohnen kann und welche Möglichkeiten besonders vielversprechend sind, soll in diesem Artikel ausgeführt werden. In jedem Fall lohnt sich Experten wie firma-ausland.de – Firmengründung im Ausland hinzuziehen, welche im Einzelfall optimal beraten und begleiten können.
Viele Unternehmen liebäugeln mit der Auslandsgründung und das hat mehrere Ursachen. So ist Deutschland für die immense Bürokratie und seine hohen Steuern bekannt, nicht zu vernachlässigen dabei ist die digitale Infrastruktur, die ebenfalls in anderen Ländern bessere Voraussetzungen bietet.
Andere Länder bieten oft wesentlich bessere Voraussetzungen, was allerdings auch Probleme nach sich zieht.
Deutschland ist in der Regel ein sehr attraktiver Firmenstandort, da es sich um die viertgrößte Weltwirtschaft handelt und zudem über kompetente Fachkräfte, ein gutes Schulsystem und attraktive Förderprogramme verfügt. Vor allem Solopreneure, Freelancer und Unternehmen profitieren davon aber weniger, denn hier überwiegen die Nachteile.
Nachteile in Bezug auf die Steuern
Gründen Sie in Deutschland eine GmbH wird diese mit 30 % besteuert. Damit zählt diese zur vierthöchsten Besteuerung verglichen mit der ganzen Welt. Die durchschnittliche Besteuerung liegt bei 21,9 %. In Bulgarien liegt die Besteuerung bei 10 % und in Irland bei 12,5 %, damit deutlich unter dem Steuersatz von Deutschland. Aber auch bei der Einkommenssteuer wird ein Satz von 48 % angewendet, der bei einem Jahreseinkommen von 57.919 Euro angewandt wird.
Wegzugsbesteuerung
Wollen Sie eine Firma im Ausland gründen, müssen Sie dafür eine Wegzugssteuer in Deutschland entrichten. Das ist dann der Fall, wenn es eine Kapitalgesellschaft werden soll. Begründet wird diese Besteuerung damit, dass Sie durch Ihren Wegzug Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgeben. Das ist dann der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft in Deutschland bereits existiert hat, diese aufgegeben und zu einer Neugründung im Ausland führt. In diesem Fall würde der Verkauf der Anteile ohne Beteiligung der BRD erfolgen, was durch die Wegzugssteuer teilweise ausgeglichen wird.
Hinzurechnungsbesteuerung
Die Hinzurechnungsbesteuerung bezieht sich auf passive Einkünfte. Diese passiven Einkünfte werden im Ausland bezogen, wo nur wenig Steuern anfallen. Allerdings sind an den passiven Einkünfte ein Großteil von Personen beteiligt, die in Deutschland ansässig sind. Geregelt wird die Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 Absatz 1 AStG. In dieser gesetzlichen Grundlage finden Sie eine Liste, die Ausschlusskriterien darstellen.
Betroffen sind Sie davon, wenn Ihr Firmensitz in einem Land liegt, der einen Körperschaftssteuersatz von weniger als 25 % hat. Damit sind alle Länder gemeint, deren Körperschaftssteuersatz unter dem von Deutschland liegt.
Lizenzschranke
Auch die Lizenzschranke ist eine Besonderheit, die auf Sie zukommen könnte, wenn Sie eine Firma im Ausland gründen möchten. Diese beinhaltet eine Hinzurechnung von Betriebsausgaben, die auf Grundlage von Lizenzgebühren von Lizenzgebern im Ausland erstellt werden. Auch hier wird ein Steuersatz von weniger als 25 % zugrunde gelegt.
Firma im Ausland gründen
Möchten Sie keine Firma in Deutschland, sondern in den USA oder anderen Ländern gründen, geht das sehr einfach. Eine Auslandsfirma kann vollständig online gegründet werden. Allerdings sind Sie auf dem Holzweg, wenn Sie glauben, jetzt keine Steuern mehr in Deutschland zahlen zu müssen, denn Deutschland erhebt sehr strenge Außensteuergesetzte, um die Gründung im Ausland möglichst unattraktiv zu gestalten.
Gesetzliche Grundlage dafür bietet § 1. (1) KStG. Dieses Gesetz besagt, dass eine Gesellschaft immer dann unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn die Geschäftsleitung im Inland liegt. Gründen Sie demnach ein Unternehmen im Ausland und betreiben Sie dieses von Deutschland aus, müssen Sie auch in diesem Fall Steuern entrichten. Unter Umständen führt diese Vorgehensweise sogar zur Doppelbesteuerung.
Allerdings gibt es Möglichkeiten, wie Sie doch von den Steuervergünstigungen und dem niedrigen Verwaltungsaufwand profitieren können. Zum einen können Sie direkt in das Zielland umziehen. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie immer zum Firmensitz pendeln, sofern eine Geschäftsentscheidung anfällt und schlussendlich steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, einen ausländischen Geschäftsführer einzustellen.
Fazit:
Deutschland ist als Firmensitz aufgrund der hohen Steuern, dem Verwaltungsaufwand und der unzureichenden digitalen Infrastruktur sehr unattraktiv. Viele spielen mit dem Gedanken, den Firmensitz ins Ausland zu verlegen und dort von vielen Vorteilen zu profitieren. Allerdings sind auch an diese Vorgehensweise enge Bestimmungen geknüpft, so muss die Geschäftsleitung vom Ausland tätig sein, da ansonsten steuerliche Gesetze in Deutschland greifen.