Gründungskanzlei: Firma im Ausland gründen
Stehen Sie vor der Aufgabe, den passenden Standort für Ihr Start-up zu finden, bietet sich neben der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH auch Firma im Ausland gründen an. Bei einer Firmengründung im Ausland können Sie viele Vorteile für sich nutzen. Auf der anderen Seite gibt es auch einige Punkte, die Sie im Vorfeld klären sollten.
Hier erfahren Sie, was Sie bei der Gründung einer Firma beachten sollten.
Was spricht für die Gründung einer Firma im Ausland?
Mit einer Firmengründung im Ausland können Sie die folgenden Vorteile für sich nutzen:
Sie erschließen neue Märkte und neue Absatzmöglichkeiten für Ihre Produkte. Hierdurch steigert sich der Umsatz.
Sie unterstützen Ihr Unternehmensimage, indem Sie den Bekanntheitsgrad für Ihr Unternehmen steigern.
Mit einer Firmengründung in einem Niedrigsteuerland senken Sie Ihre Steuerlast.
Gegenüber Ihren Mitbewerbern auf dem nationalen Markt verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.
Erster Schritt: Eine fundierte Recherche
Bevor eine Firmengründung im Ausland konkrete Formen annimmt, sollten Sie eine fundierte Recherche starten. Dies gilt sowohl das Land, das Sie als Standort für Ihr Unternehmen wählen möchten als auch für die arbeitsrechtlichen Bedingungen, die Sie dort beachten müssen.
Prüfen Sie, wie die wirtschaftliche Situation aussieht und welche Absatzchancen Ihre Produkte auf dem Markt haben. Für Sie ist es auch wichtig, sich mit den kulturellen Besonderheiten auseinanderzusetzen und sich über die wirtschaftliche Lage allgemein zu informieren.
Rein arbeitsrechtlich können sich bei einer Firmengründung im Ausland Einschränkungen dadurch ergeben, dass Sie in dem Land auch Ihren Wohnsitz anmelden müssen oder dass Ihnen spezielle steuerrechtliche Vorschriften auferlegt werden. Um zu vermeiden, dass Sie für dieselben Einnahmen doppelt besteuert werden, sollte der deutsche Fiskus mit dem Land Ihrer Wahl ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart haben.
Wo ist die Firmengründung im Ausland am günstigsten?
Vorteilhaft ist die Firmengründung im Ausland, wenn Ihre Wahl auf ein Land fällt, das ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. In diesem Fall profitieren Sie nicht nur davon, dass Sie weniger Bürokratieaufwand zu bewältigen haben. Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen. Dies bedeutet, dass Sie steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in ein anderes EU-Land tätigen können.
Die richtige Unternehmensstruktur ist entscheidend
Die Entscheidung für eine passende Rechtsform ist auch bei einer internationalen Firmengründung von Bedeutung. Informieren Sie sich über die Rechtsformen in dem Land Ihrer Wahl und welche Punkte Sie im Hinblick auf das Handelsrecht und das Steuerrecht beachten müssen.
Kommt z. B. eine Firmengründung in Polen in Betracht, können Sie sich als Gesellschaftsform für die Sp. z.o.o. entscheiden. Die Sp. z.o.o. ist vergleichbar mit der deutschen GmbH. Auch hier müssen Sie ein Mindeststammkapital in die Gesellschaft einbringen, das in Polen 5.000 Zloty beträgt. Umgerechnet entspricht dies einem Wert von knapp 1.100 Euro.
Fazit
Bei der Gründung einer Firma im Ausland können Sie einige Vorteile für sich und Ihr Unternehmen ziehen. So erschließen Sie z. B. neue Märkte und können unter Umständen Ihre Steuerlast senken. Doch bevor Sie das Vorhaben in die Tat umsetzen, sollten Sie mit einer fundierten Recherche herausfinden, welches Land für Sie am günstigsten ist und welche Anforderungen Sie dort erfüllen müssen.