Scheidungsinfo.at – Alles zum Thema Scheidung in Österreich
Eine Ehe sollte eine schöne und zuverlässige Verbindung fürs Leben sein. Doch Garantie gibt es dafür nicht. In vielen Fällen gibt es unüberwindbare Schwierigkeiten, und keinen Weg zurück. Dann gibt es nur mehr eine Lösung: die Scheidung. Was man dabei beachten sollte, worauf es ankommt, und wie dieser Prozess abläuft, beschreibt dieser Artikel und helfen kann hierbei die Informationsplattform Scheidungsinfo.at.
Die Arten der Scheidung
Eine Scheidung beendet rechtlich den Ehevertrag zwischen zwei verheirateten Menschen. In Österreich kann die Ehe, wenn sie mindestens 6 Monate aufgelöst ist, nach dem Zerrüttungsprinzip aufgelöst werden. Dazu müssen die Eheleute nicht getrennt leben, jedoch unabhängig voneinander handeln und grundsätzlich als Paar getrennt sein. Dies bedeutet, dass keine gemeinsamen Aktivitäten und keine sexuelle Beziehung stattfindet. Die erforderlichen Unterlagen für die Scheidung sind: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Ehevertrag, Einkommensnachweis und Finanzunterlagen. Nach österreichischem Recht gibt es zwei Arten von Scheidung: die einvernehmliche und die streitige Scheidung.
* Einvernehmliche Scheidung
Beide Ehepartner sind mit der Scheidung einverstanden. Das Gericht entscheidet über den Antrag ohne Gerichtsverfahren, die Scheidung verläuft schnell und unkompliziert. Ein Mediator kann den Eheleuten im Vorfeld helfen, jeden Konflikt zu vermeiden und die rechtlichen Aspekte der Scheidung werden außergerichtlich festgelegt.
* Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung verlangt nur ein Ehepartner die Scheidung und es muss ein Scheidungsgrund vorliegen. Nach einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht. Ist die Scheidung sehr konfliktreich, wird empfohlen, eine Scheidungsberatung und einen Rechtsbeistand aufzusuchen.
Kosten der Scheidung
Die Kosten einer Scheidung unterscheiden sich von Verfahren zu Verfahren. Eine Scheidungsberatung kann helfen, eine genaue Aufklärung darüber zu bekommen. In Österreich kann jedoch mit folgenden Kosten gerechnet werden: Gerichtskosten und Anwaltskosten.
* Die Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind die Kosten für den Scheidungsantrag und den Scheidungsvergleich. Zusätzliche Kosten entstehen bei einer Eigentumsübertragung und bei einer Scheidungsklage im Falle einer streitigen Scheidung. Die Gerichtskosten im Falle einer einvernehmlichen Scheidung betragen momentan 293 EUR für den Scheidungsantrag und 293 EUR für die Verhandlung. Der günstigste Fall beträgt demnach 586 EUR. Bei einer streitigen Scheidung ist mit 312 EUR für die Scheidungsklage und mit 293 EUR für den Scheidungsvergleich zu rechnen. Beim günstigsten Fall bei einer streitigen Scheidung belaufen sich die Kosten somit auf 612 EUR. Je nach Fall können jederzeit zusätzliche Kosten entstehen.
* Anwaltskosten
Weitere Kosten entstehen für die Bezahlung des Scheidungsanwaltes. Die Anwaltskosten setzen sich zusammen aus einem Pauschalhonorar, die ist ein fixes Honorar für den gesamten Prozess und ein Zeithonorar, für die aufgewendete Zeit des Anwalts und die Art der von ihm erbrachten Leistungen. Um die Kosten möglichst gering zu halten, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld gut beraten zu lassen und alles gut durchzuplanen.
Schritte vor Beginn des Scheidungsverfahrens
Bevor das Verfahren beginnen kann, sollte man sich unbedingt überlegen, wie man sich das Leben nach der Scheidung vorstellt. Dazu zählt auch die Regelung des Sorgerechts für Kinder, die Regelung der Unterhaltsansprüche und – pflichten, die Aufteilung des ehelichen Vermögens, die Klärung darüber, was mit dem Haus oder der Wohnung passieren soll. Es wird empfohlen, sich auf jeden Fall von einem vertrauenswürdigen Anwalt beraten zu lassen. Mit dem sogenannten Scheidungsbeschluss endet das Scheidungsverfahren und damit die Ehe zwischen zwei Menschen.