Arbeitszeugnishilfe – Arbeitszeugnis von Experten prüfen lassen

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Darüber hinaus muss dieses Arbeitszeugnis wohlwollend und positiv ausgestellt werden und sollte der Wahrheit entsprechen. Das bedeutet, ein ehemaliger Arbeitgeber, egal unter welchen Umständen die Zusammenarbeit geendet hat, darf mit einem schlechten Arbeitszeugnis dem ehemaligen Arbeiter oder Angestellten keine Steine in den Weg legen.

Das alleine ist gut zu wissen, doch es gibt noch einige Hürden, auf die man als Arbeitnehmer achten sollte. Viele Arbeitgeber sind sich natürlich darüber bewusst, dass sie nichts Negatives in das Arbeitszeugnis schreiben dürfen. Daher bedient man sich hier einer Art Geheimsprache. Mit verschiedensten Formulierungen werden so negative Eigenschaften betrogen. Liest man diese Sätze und weiß nicht über diese Codes bescheid, so hört sich alles sehr nett und wohlwollend an. In Wirklichkeit aber lässt sich der Arbeitgeber massiv über seinen ehemaligen Mitarbeiter aus.

Arbeitszeugnishilfe – wie diese Codes erkennen?

Wer noch nie mit diesen speziellen Formulierungen zu tun hatte, oder wer sich ganz sicher sein möchte, dass das Arbeitszeugnis auch tatsächlich positiv ist, der kann sich einer Arbeitszeugnishilfe bedienen. So wird das Arbeitszeugnis von Experten geprüft. Diese erkennen sofort, welche Formulierungen korrekt sind, und welche eigentlich eine andere Bedeutung haben.

Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie sich mit dem Arbeitszeugnis später in einem anderen Betrieb bewerben möchten. Natürlich erkennen auch andere Arbeitgeber diese Codes und Formulierungen. Wird ein Arbeitgeber durch diese Geheimsprache vor einem faulen Arbeitnehmer gewarnt, der ein Problem mit Autoritäten hat, dann sinken natürlich die Chancen, diese Stelle zu ergattern.

Ein Arbeitszeugnis prüfen lassen vom Experten lohnt sich also. Dieser markiert Zeile für Zeile, die zwar gut klingt, aber eine andere Bedeutung hat.

Was bringt es, das Arbeitszeugnis kontrollieren zu lassen?

Vor allem steigen so die Chancen auf den neuen Job, wenn Sie ein tadelloses Arbeitszeugnis vorweisen können. Sie müssen sich nicht genieren und können das Arbeitszeugnis mit Stolz und erhobenem Haupt präsentieren.

Es ist tatsächlich so, dass Sie das schlechte Arbeitszeugnis nicht akzeptieren müssen. Sie haben ein Recht darauf, dass dieses verbessert wird.

Gehen Sie mit dem Arbeitszeugnis zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Zeigen Sie diesem nun sämtliche Passagen, die nicht korrekt formuliert wurden und bitten Sie darum, dass diese abgeändert werden. Am besten ist es natürlich, wenn Sie dies persönlich ansprechen können.

Doch Sie können das Arbeitszeugnis auch per Post an den ehemaligen Arbeitgeber zurückschicken und um eine Korrektur bitten. Hier ist es wichtig, dass Sie alle Passagen gut markieren, die Sie abgeändert haben möchten.

Der ehemalige Arbeitgeber darf sich auch nicht weigern, denn es ist Ihr Recht. Schicken Sie das Arbeitszeugnis und die Bitte unbedingt per Einschreiben und setzen Sie dem ehemaligen Arbeitgeber auch eine Frist.

Erhalten Sie keine Antwort oder weigert sich Ihr ehemaliger Chef, Ihnen ein gutes Zeugnis auszustellen, dann können Sie dieses sogar vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dies sollte jedoch nur die letzte Instanz sein. Besser ist es immer, das Problem persönlich anzusprechen.

Teilen Sie dem ehemaligen Arbeitgeber mit, dass Sie das Arbeitszeugnis von einem Experten überprüfen ließen und das dieser schwere Mängel erkannt hat. In den meisten Fällen werden Sie unverzüglich ein neues Arbeitszeugnis vom Personalbüro erhalten.

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