Gründen und Steuern – Das sollte man beachten
Für die unternehmerische Arbeit als Existenzgründer müssen Steuern gezahlt werden. Dies sind die Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- und die Umsatzsteuer. Diese fallen in Abhängigkeit von der Rechtsform des gegründeten Unternehmens an. Hierbei müssen die Gründer vor allem darauf achten, dass diese keine Fehler bei der Zahlung der Steuern machen.
Welche Steuern müssen Unternehmensgründer zahlen?
Auf Gewinne und Umsätze, die die Unternehmer mit der unternehmerischen Tätigkeit erreichen, müssen diese Steuern zahlen. Dabei sind die Steuern für Selbstständige von verschiedenen Aspekten abhängig. Jedoch sollten die Unternehmer sich schon vor der Existenzgründung mit dem Thema Steuern für Start-ups beschäftigen, auch wenn diese das Thema Steuern als schwierig ansehen.
Generell können Steuern für Selbstständige zu Anfang sehr verwirrend sein, wenn bislang nur wenige Kenntnisse auf diesem Gebiet erworben wurden.
Wenn die Unternehmer sich bei der Gründung für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, dann müssen diese keinerlei Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Je nach Kundenkreis und Unternehmen kann dies sinnvoll sein. Am besten sprechen die Unternehmer mit dem Steuerberater Lüneburg darüber.
Die Thematik Steuern spielt vor einer Gründung auch daher eine Rolle, weil die Unternehmer möglicherweise vorab bereits eine Büroeinrichtung, Betriebsmittel oder Waren einkaufen. Hierfür können die Unternehmer eine sogenannte Vorsteuer geltend machen. Diese ist auf allen Rechnungen, die bezahlt werden, als Umsatzsteuer ausgewiesen. Dafür müssen die Belege aufgehoben werden
Wichtig ist bei der Gründung für die Steuern vor allem die Wahl der Rechtsform. Bei der Berechnung des Einkommensteuersatzes geht das Finanzamt generell im ersten Jahr der Selbständigkeit von jenen Angaben aus, die die Unternehmer im Rahmen der Erfassung über den erwarteten Gewinn machen. Zugleich legt das Finanzamt jedes Jahr eine bestimmte Summe fest, welche die Unternehmer als Vorauszahlung quartalsweise zahlen müssen.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Steuern für Firmen, welche bei der Gründung sehr wichtig sind. Einige der Steuern, wie beispielsweise die Kirchensteuer, muss ein Unternehmen nicht bezahlen.
Die Ertragssteuern sind die Besteuerung des Ertrags. Diese Steuerart wird auf Kapital oder andere Mittel erhoben, die in einer bestimmten Zeit zugewonnen werden. Der Gesamtwert aller im definierten Zeitraum dazugekommenen Güter oder Gelder dient daher der Besteuerungsgrundlage.
Die generelle steuerliche Belastung für Unternehmensgründer
Wenn die Unternehmer sich entschließen, ein neues Unternehmen zu gründen, müssen diese zuerst ein Gewerbe anmelden. Wenn diese dann das Gewerbe angemeldet haben, wird das Finanzamt normalerweise automatisch auf diese zukommen. Die Gründer bekommen dann einen Fragebogen, in dem sie alle für die Steuern des Unternehmens wichtige Angaben ankündigen müssen. Wenn die Unternehmer den Fragebogen bezüglich der Steuerzahlung für Unternehmen zurückgesandt haben, erhalten diese vom Finanzamt die Steuernummer.
Um die Höhe der steuerlichen Zahlungen festlegen zu können, sind viele unterschiedliche Faktoren von Bedeutung. Der Steuersatz von 36 Prozent ist ein wichtiger Anhaltspunkt. Welche Steuern für das neue Unternehmen die Gründer bezahlen müssen, hängt allerdings von der Zusammensetzung einzelner Elemente ab, aus welcher sich die Schuld zur Steuerzahlung ergibt. Daher spielt vor allem die spezifische Situation des Unternehmens eine wichtige Rolle. Faktoren zur Ermittlung der zu zahlenden Steuern sind hierbei zum Beispiel der Sitz des Unternehmens oder die Rechtsform. Die faktische Höhe der Steuern für Unternehmen kann generell von dem Standardprozentsatz abfallen. Ein Unternehmen muss zum Beispiel die Gewerbe- und die Umsatzsteuer bezahlen. Sofern es sich bei dem neuen Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt – also eine AG oder eine GmbH –, müssen die Gründer die Körperschaftssteuer bezahlen. Die Einkommensteuer wird hingegen fällig, wenn diese das Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft führen.